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Stichwortverzeichnis von A bis Z:
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Adresse und Ansprechpartner
Realschule Camper Höhe
Timm-Kröger-Straße 15
21680 Stade
Telefon: 04141 / 7 97 68-0
Fax: 04141 / 7 97 68-14
E-Mail:
sekretariat@rscampe.de
Homepage: www.rscampe.de
| Schulleiter: |
Herr von Loh |
| 1. Konrektorin: |
Frau Haunert-Beckmann |
| 2. Konrektor: |
Herr Kreibich |
| Sekretärin: |
Frau Bendler |
| Sekretärin: |
Frau von Thaden |
| Hausmeister: |
Herr Köhler, Herr Hinrichs |
| Beratungslehrer: |
Frau Tiemann |
| Schulassistent: |
Herr Schramm |
Arbeitsgemeinschaften
In jedem Schuljahr werden ganz unterschiedliche Arbeitsgemeinschaften
angeboten. Zu Beginn eines Halbjahres werden die Arbeitsgemeinschaften
in der Eingangshalle ausgeschrieben, Schülerinnen und Schüler können
sich in die aushängenden Listen eintragen. Die Teilnahme an einer AG
gilt für ein Schulhalbjahr und ist verbindlich.
Arbeitsverhalten
Neben den Fachnoten fließt auch die Bewertung des Arbeitsverhaltens ins
Zeugnis ein. Bei der Bewertung des Arbeitsverhaltens werden folgende
Aspekte berücksichtigt: die Leistungsbereitschaft und Mitarbeit der
SchülerInnen, die Ziel- und Ergebnisorientierung, die
Kooperationsfähigkeit, die Selbstständigkeit, die Sorgfalt und Ausdauer
und die Verlässlichkeit.
B
Beratung
Bei Beratungsbedarf stehen Ihnen die Lehrkräfte der Schule und bei
besonderen Anliegen unsere Beratungslehrerin Frau Tiemann zur Verfügung.
Vereinbaren Sie einen Termin über unser Sekretariat oder per Mail.
Berufsorientierung
In der Realschule Camper Höhe findet in den 9. Klassen ein zweiwöchiges
Betriebspraktikum und in der 8. Klasse eine einwöchige Betriebserkundung
für alle SchülerInnen statt, das im Unterricht des Faches
Arbeit/Wirtschaft vor- und nachbereitet wird.
Die 8. Klassen lernen in Kooperation mit dem Technologiezentrum des
Handwerks in einer Praxisphase im 1. Schulhalbjahr unterschiedliche
Berufsbilder des Handwerks kennen.
Buchausleihe
Zur Buchausleihe folgen in diesem Schülerbuch gesonderte Hinweise.
Ansprechperson
für die Schulbuchausleihe ist Frau Batel.
Bushaltestelle
Für unsere Busfahrschülerinnen und -schüler befinden sich die
Bushaltestellen je nach Zielort direkt in der Timm-Kröger-Straße, Am
Exerzierplatz, in der Harsefelder Straße vor dem Athenaeum oder am
Bahnhof.
D
DFB-Partnerschule
Fußball löst auch an der Realschule Camper Höhe Begeisterung aus. Seit
dem Schuljahr 2011/2012 sind wir DFB-Partnerschule. Im Rahmen einer AG
werden unsere Talente von Herrn Kreibich gesichtet und gefördert. Es
finden regelmäßige Turniere mit den sechs weiteren DFB-Partnerschulen
des Landkreises statt.
Diebstahl
Gemäß der Verrechnungsgrundgesetze des Kommunalen Schadenausgleich
Hannover ist das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen,
Schmuck, Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln, Urkunden aller Art,
Fahrtausweisen, Schlüssel, Handys, anderen elektronischen Geräten,
Geldbörsen und Brieftaschen nicht abgedeckt.
E
Elternabend
Zu den Elternabenden wird durch die Elternvertreter eingeladen. In der
Regel findet ein Elternabend pro Schulhalbjahr statt.
Elternsprechtage
Jeweils im November und Februar/März finden Elternsprechtage statt. Sie
erhalten dazu eine gesonderte Einladung.
Englandfahrt
Die SchülerInnen ab Jahrgang 7 haben die Möglichkeit, an einer 8-
tägigen Sprachreise nach England teilzunehmen. Diese Fahrt findet alle
zwei Jahre statt, und zwar vom letzten Sonntag in den Sommerferien bis
zum ersten Sonntag im neuen Schuljahr.
Im Wechsel mit der Englandfahrt bieten wir entweder am Ende der
Sommerferien oder in der Projektwoche einen fünftägigen Englischkurs mit
englischen Muttersprachlern in unserer Schule an: English in Action!
Epochaler Unterricht
Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich folgende Information: Es gibt
Fächer, die laut Erlass nur mit einer Wochenstunde im Schuljahr erteilt
werden. Da dies wenig sinnvoll ist, erteilt man diese Fächer zweistündig
im Halbjahr. Die Noten der Fächer, die im 1. Halbjahr erteilt werden,
erscheinen dann wieder am Ende des Schuljahres. Das heißt also, dass die
– in einem epochal unterrichteten Fach – erreichte Zensur des 1.
Halbjahres im 2. Halbjahr nicht verändert werden kann.
F
Fachkonferenzen
Hinter jedem Unterrichtsfach steht eine Fachkonferenz, bestehend aus den
Fachlehrkräften, Eltern- und Schülervertretern. Die Fachkonferenzen
tagen einmal pro Halbjahr und arbeiten zu den schuleigenen
Arbeitsplänen, Kriterien der Leistungsbewertung, Fragen des Faches und
Anschaffungen.
Fahrrad
Nur die Fahrräder von Schülern, deren Schulweg länger als 1 km ist und
die keinen Anspruch auf eine kostenlose Schulbeförderung haben, sind
„diebstahls- und sachbeschädigungsversichert“. Fahrräder sind nur in der
Fahrradbox am Haupteingang oder an den Fahrradständern vor der
Sporthalle abzustellen und zu sichern. Auf dem Schulgelände müssen sie
geschoben werden. In den Pausen und während der Unterrichtszeit ist der
Aufenthalt am Fahrradabstellplatz nicht gestattet.
Familienverhältnisse / Adressen
Sollten sich im laufenden Jahr Änderungen bei den Familienverhältnissen
ergeben oder die Adresse geändert haben, bitten wir dieses umgehend im
Sekretariat mitzuteilen, damit die Eltern für die Schule erreichbar sind
– dies gilt insbesondere für geänderte Festnetz- und Handynummern.
Frühstück
In den großen Pausen kann man am Kiosk Kleinigkeiten zu essen und zu
trinken kaufen. Sorgen Sie bitte trotzdem dafür, dass Ihre Kinder
ausreichend und gesund frühstücken und im Laufe des Vormittags
ausreichend Wasser trinken, dies führt durchaus zur Verbesserung der
Leistungsfähigkeit.
Fundsachen
Im Laufe eines Schuljahres sammeln sich Mengen von Fundsachen an. Wenn
Ihr Kind ein Kleidungsstück, eine Brille o. ä. vermisst, wenden Sie sich
bitte an den Hausmeister.
G
Gesamtkonferenz (GK)
Die GK besteht aus allen Lehrkräften, einer Vertreterin der
MitarbeiterInnen und jeweils 10 Eltern- und SchülervertreterInnen. Sie
findet 2-3 mal im Jahr statt, in der Regel an einem Dienstag ab 17.00
Uhr. Sie ist das pädagogische Beschlussorgan einer Schule und
entscheidet z.B. über das Schulprogramm, die Schulordnung, Grundsätze
für Leistungsbewertung und Beurteilung und Grundsätze für
Klassenarbeiten u. ä. Gewählt werden die Elternvertreter vom
Schulelternrat und die Schülervertreter vom Schülerrat.
H
Handy
Handys und andere elektronische Geräte gehören nicht in die Schule. Die
Benutzung ist während des gesamten Schulvormittags nicht gestattet!
Falls Sie für Notfälle wünschen, dass Ihr Kind ein Handy bei sich trägt,
muss es in der Schultasche und ausgeschaltet sein (keine
Stummschaltung!). Bei Zuwiderhandlungen ziehen die Lehrkräfte die Geräte
ein und geben diese im Sekretariat ab. Nachdem die Schülerinnen und
Schüler die Unterschrift ihrer Eltern eingeholt haben, können die Geräte
im Sekretariat wieder abgeholt werden.
Hausaufgaben
Die regelmäßige Erledigung von Hausaufgaben ist Voraussetzung für eine
kontinuierliche Mitarbeit im Unterricht. Bei nicht angefertigten
Hausaufgaben werden Sie darüber informiert, im Schülerbuch gibt es dafür
ein Mitteilungsfeld. Besprechen Sie bitte die Bedeutung der Hausaufgaben
mit Ihrem Kind und überprüfen Sie regelmäßig die Eintragungen im
Schülerbuch.
Hausordnung (= Schulordnung)
Die Hausordnung wird zu Beginn des Schuljahres mit dem Schülerbuch an
die Schüler und Schülerinnen ausgegeben und muss von allen eingehalten
werden.
Homepage
Alle wichtigen Ereignisse, Termine und Informationen werden auf unserer
Homepage www.rscampe.de veröffentlicht.
I
Infektionskrankheiten
Wenn Infektionskrankheiten bei Ihrem Kind festgestellt werden,
informieren Sie bitte umgehend die Schule. Dazu zählen unter anderem
Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken usw., aber auch der
Befall von Kopfläusen.
Internetrecherche
Viele SchülerInnen benutzen die neuen Medien, um ihre schulischen
Aufgaben zu erledigen. Allerdings möchten wir nochmals deutlich machen,
dass wir nur eigene Arbeit honorieren können. Wenn man sich
Lexikonartikel oder vorgefertigte Referate nur ausdrucken lässt, um sie
dann unbearbeitet abzuheften, ist dies keine eigene Leistung. Texte, die
in Mappen oder Referaten verwendet werden, müssen eigene Texte sein.
Natürlich kann man sich dafür Informationen aus dem Computer holen, die
dann aber bearbeitet werden müssen. Zitate und Quellen müssen als solche
kenntlich gemacht werden. Sprechen Sie bitte mit Ihren Kindern über
diese Problematik.
Iserv
Iserv ist unser internes Schulnetz und dient zur Kommunikation innerhalb
der Klasse, zwischen
Schülern und auch zwischen Lehrern und ihren Klassen. Jede Schülerin und
jeder Schüler haben ein Kennwort samt Passwort, um iserv nutzen zu
können. Über iserv sind der Vertretungsplan sowie die Termine der
Klassenarbeiten einsehbar.
Internetadressen
Wir haben einige Internetadressen aufgeschrieben, die Ihnen helfen
können, sich über schul – und bildungspolitische Fragen zu informieren:
www.mk.niedersachsen.de (Kultusministerium)
www.elternrat-niedersachsen.info
www.schure.de
www.das-macht-schule.de
K
KlassenelternvertreterInnen
Die Klassenelternschaft wählt ElternvertreterInnen, von denen die
Vorsitzende oder der Vorsitzende und eine Stellvertreterin oder ein
Stellvertreter Mitglied des Schulelternrates sind. Außerdem wählt sie
zwei weitere ElternvertreterInnen, die an den Klassen- und
Zeugniskonferenzen teilnehmen. Da die Wahl für zwei Jahre erfolgt,
findet sie regulär zu Beginn des 5., 7. und 9. Schuljahres statt.
Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial
Die Gesamtkonferenz hat unter Beteiligung des Schulelternrates
beschlossen, dass pro SchülerIn und Schuljahr ein
Kostenbeteiligungsbeitrag in Höhe von 10,- Euro gezahlt wird, um die
steigenden Kosten aufzufangen. Der Betrag wird zu Beginn des Schuljahres
eingesammelt.
Krankmeldung
Bei Erkrankung des Kindes muss die Schule oder die Klassenlehrkraft
bitte umgehend informiert werden. Die Schule kann zunächst per Mail (sekretariat@rscampe.de)
oder telefonisch informiert werden (ab 07:15 Uhr unter 797 680), eine
schriftliche Entschuldigung ist dann spätestens bis zum dritten Tag nach
Rückkehr des Kindes nachzureichen. Andernfalls handelt es sich um
unentschuldigte Fehlzeiten.
M
Material
Wir erwarten, dass in jedem Fach entsprechende Materialien (Buch, Heft/e
und/oder Mappe), Schreibmaterialien, Geodreieck und ggbfs.
Taschenrechner vorliegen. Verbrauchsmaterialien können auch im Schulshop
erworben werden.
In einigen Fächern wie Kunst, Werken, Textiles Gestalten und
Hauswirtschaft benötigen die SchülerInnen Material, welches sie im
Unterricht verarbeiten. Hierfür wird von den FachlehrerInnen ein
Kostenbeitrag eingesammelt, über deren Höhe Sie von den Lehrkräften
informiert werden.
Methodenkonzept
Entsprechend unseres Methodenkonzepts werden in jedem Jahrgang
verschiedene Methoden in den einzelnen Fächern eingeführt und vertieft.
Die Methodenblätter zu den einzelnen Methoden sind unter iserv abgelegt.
Im Klassenbuch befindet sich eine Übersicht der zu bearbeitenden
Methoden. Wurde die Methode eingeführt bzw. vertieft, wird dies in der
Übersicht notiert.
N
Nachschreiben
Versäumt ein Schüler aus Krankheitsgründen (oder anderen entschuldigten
Fällen) eine Klassenarbeit, so ist diese in der Regel am darauffolgenden
Freitag in der 7./ 8. Stunde nachzuholen.
P
Pause
s. Pausenordnung
R
Rauchverbot
Im gesamten Schulbereich ist das Rauchen verboten. Ferner ist es
Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit untersagt zu rauchen.
Regeln
Wir erwarten, dass die Schulregeln eingehalten werden, ebenso wie
klassenintern aufgestellte Regeln.
S
Schulhund Scooby
Seit dem Schuljahr 2017/2018 begleitet Scooby als unser Schulhund Frau
Smiglewicz im Unterricht. In den beiden vorherigen Jahren wurde Scooby
zum Schulhund ausgebildet und hat bereits Erfahrungen in unserer Schule
gesammelt.
Schulvorstand (SchuVo)
Der Schulvorstand, der sich aus 6 Lehrkräften, 3 ElternvertreterInnen
und 3 SchülerInnen zusammensetzt, entscheidet als zentrales
Beschlussorgan der Eigenverantwortlichen Schule (ab 01.08.2007) u. a.
über die Gestaltung des Schulprogramms, die Verwendung der
Haushaltsmittel, die Deregulierung von bestimmten Erlassen sowie über
mögliche Schulversuche.
Schulelternrat (SER)
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaft und ihre Stellvertreter gehören
zum Schulelternrat. Der Schulelternrat entsendet VertreterInnen in den
Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und Fachkonferenzen.
Schülerrat (SR)
Der Schülerrat besteht aus allen gewählten KlassensprecherInnen. Er
wählt aus seinen Mitgliedern die SchülersprecherInnen. Auch der SR
entsendet VertreterInnen in den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und
die Fachkonferenzen.
Schülerbücherei
Die SchülerInnen haben regelmäßig in den Pausen die Möglichkeit, unsere
Schülerbücherei aufzusuchen, um sich Bücher auszuleihen.
Schulförderverein
Der Schulförderverein möchte die Arbeit der Realschule Camper Höhe
finanziell und ideell unterstützen. Sie können gegen einen geringfügigen
Beitrag (10,- s pro Jahr) Mitglied werden. Beitrittserklärungen sind im
Schulsekretariat erhältlich. Sie werden auch beim ersten
Informationsabend für die neuen Klassen ausgegeben. Der
Schulförderverein ist gemeinnützig, Spenden sind also steuerlich
absetzbar. Die Homepage des Vereins erreichen Sie unter
www.sfv-rscampe.de.
Schülerbuch
Das Schülerbuch ist stets zur Schule mitzubringen. Es dient als
Hausaufgabenheft, Informations- und Kommunikationsmittel zwischen
Eltern, SchülerInnen und Lehrerkräften. Bitte kontrollieren Sie das
Schülerbuch regelmäßig und zeichnen Einträge durch ihre Unterschrift
zeitnah als gelesen ab.
Sozialverhalten
Neben den Fachnoten fließt auch die Bewertung des Sozialverhaltens ins
Zeugnis ein. Bei der Bewertung des Sozialverhaltens werden folgende
Aspekte berücksichtigt: die Reflexions- und Konfliktfähigkeit der
SchülerInnen, das Einhalten der bestehenden und vereinbarten Regeln, die
Hilfsbereitschaft und Fairness, die Übernahme von Verantwortung und die
Mitgestaltung des Gemeinschafts- und Schullebens.
U
Übergang zum Gymnasium
Es ist möglich, nach jedem Halbjahr zum Gymnasium zu wechseln, wenn
bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, erscheint auf dem
Zeugnis der Satz, dass Ihr Kind berechtigt ist, auf das Gymnasium
überzugehen. Sie sollten aber unbedingt mit den Lehrkräften darüber
sprechen, ob der Übergang wirklich sinnvoll ist. Die Regelungen für den
erweiterten Sekundarabschluss I, der die Möglichkeit bietet, nach der
10. Klasse auf das Gymnasium oder ein Fachgymnasium zu wechseln, um das
Abitur zu erwerben, bestehen weiterhin.
Unfälle
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der SchülerInnen erstreckt
sich auf die Teilnahme am Unterricht (einschließlich der Pausen) und den
sonstigen Schulveranstaltungen (z.B. Wanderungen, Fahrten,
Besichtigungen) sowie auf den Schulweg und den Weg von und nach dem Ort,
an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Ein Versicherungsschutz für
einen Wegunfall wird jedoch dann nicht mehr anerkannt, wenn andere
Gründe als die Absicht, die Schule zu erreichen, ein Kind bewogen haben,
einen weiteren Weg zu wählen. Entschädigungsanträge sind über die
Schulträger bzw. zuständigen Kommunalverwaltungen einzureichen,
Einzelheiten können über die Kommunalverwaltungen erfragt, Merkblätter
über die Erziehungsberechtigten von dort bezogen werden. Nach
Schulunfällen, die leider vorkommen, müssen die SchülerInnen unbedingt
im Sekretariat vorsprechen und dort gemeinsam mit unserer Sekretärin
einen Unfallbogen ausfüllen.
Unterrichtsbefreiungen
Es kommt immer wieder vor, dass SchülerInnen aus dringenden persönlichen
Gründen beurlaubt werden müssen. Wenn ein solcher Termin ansteht, ist es
erforderlich, dass rechtzeitig ein schriftlicher Antrag auf Befreiung
vom Unterricht mit Nennung der Gründe eingereicht wird.
Bis zu einem Tag kann darüber die Klassenlehrkraft entscheiden; bei mehr
als einem Tag und bei Ferienverlängerung muss der Antrag schriftlich an
die Schulleitung gestellt werden. Die Schulleitung entscheidet über den
Antrag und weist bei einer Beurlaubung darauf hin, dass die Schüler und
Schülerinnen Nachteile (z.B. Versäumnis von Arbeiten), die mit den
Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen und den
versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachholen müssen.
Vor und nach den Ferien dürfen Beurlaubungen nur in bestimmten
Ausnahmefällen ausgesprochen werden, wenn ein Versagen des Urlaubs eine
besondere persönliche Härte bedeuten würde. In diesen Fällen ist ein
strenger Maßstab anzulegen.
V
Versetzung und Überweisung an die Hauptschule
Jeweils am Ende des 5. bis 9. Schuljahres findet eine Versetzung statt.
Sollte Ihr Kind am Ende eines Schuljahres in drei oder mehr Fächern
nicht ausreichende Leistungen aufweisen, muss es die Klasse wiederholen.
Kann ein Schüler bei zweimal „mangelhaften“ Leistungen beide Zensuren
mit befriedigen Leistungen in anderen (gleichwertigen) Fächern
ausgleichen, kann die Ausgleichsregelung auf Konferenzbeschluss
angewendet werden, damit der Schüler trotzdem versetzt wird. Es ist
nicht zulässig, zweimal die gleiche Klassenstufe oder zwei aufeinander
folgende Klassenstufen zu wiederholen. In diesen Fällen wird auf die
Hauptschule überwiesen.
W
Wahlpflichtkurse (WPK)
In den Klassen 6 - 8 werden zwei 2-stündige WPK oder ein 4-stündiger
Französisch-WPK erteilt. In den Jahrgängen 9 und 10 wählen die
SchülerInnen zwischen den beiden Profilen Wirtschaft und
Gesundheit/Soziales. Über das genaue Wahlverfahren werden wir Sie
umfangreich informieren. Die in den Wahlpflichtkursen erteilten Zensuren
sind versetzungsrelevant.
Z
Zeugnisse
Das Halbjahreszeugnis wird Ende Januar verteilt. Das Zeugnis für das
ganze Schuljahr erhalten Ihre Kinder am Schuljahresende. Die Zeugnisse
müssen von Ihnen unterschrieben werden und am ersten Schultag von Ihren
Kindern vorgezeigt werden. Bitte heben Sie alle Zeugnisse gut auf!
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Unterrichts- und Pausenzeiten |
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