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Im Zusammenhang mit der Buchausleihe möchten wir Sie noch
einmal auf folgende Dinge hinweisen:
Die Schülerinnen und Schüler bestätigen direkt nach der Ausleihe per
Unterschrift, dass sie die Bücher, für die sie ein Leihgeld entrichtet haben,
vollständig erhalten haben. Weiterhin tragen sie ihren Namen und die Klasse in
die erhaltenen Bücher ein (Aufkleber).
Ausgeliehene Bücher, die beschädigt sind oder nicht fristgerecht zurückgegeben
werden, sind in Höhe des Zeitwertes zu ersetzen. Für die Ermittlung dieses
Zeitwertes ist das Alter des jeweiligen Buches entscheidend. Sollten Bücher
Schäden aufweisen, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen, so können
die Bücher ggf. innerhalb der ersten zwei Wochen des Schuljahres ausgetauscht
werden. Auch der Klassenlehrer kann ggf. eine Beschädigung per Notiz im Buch
vermerken. Später ist dies nicht mehr möglich. Sehen Sie also zu Hause in Ruhe
noch einmal die Bücher gemeinsam mit Ihren Kindern durch!
Alle Erziehungsberechtigten sowie natürlich die Schülerinnen und Schüler selbst
müssen darauf achten, dass mit den ausgeliehenen Schulbüchern pfleglich
umgegangen wird, weil sie für den mehrmaligen Gebrauch bestimmt sind. Deswegen
müssen alle Bücher mit einem Schutzumschlag versehen werden und es dürfen in den
Schulbüchern auch keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen
angebracht werden.
Ein großes Ärgernis bei jeder Rückgabe sind immer wieder Wasser- bzw.
Saftschäden. Um diese Schäden von vornherein zu vermeiden, sollten Sie darauf
achten, dass die Schulbücher in angemessener Weise transportiert (Stichwort:
stabile und wasserdichte Schultaschen!) und mitgenommene Getränke auslaufsicher
verpackt werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe! |