Sportunterricht


 

  Im Sinne einer reibungs- und gefahrlosen Durchführung des Sportunterrichts bitten wir um Beachtung folgender grundsätzlicher Verhaltensregeln.

 

1. Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht! Das gilt auch für AG’s, für die sich die SchülerInnen einmal entschieden haben.

 

2. Entschuldigungen für eine Nichtteilnahme am Sportunterricht sind in der Regel schriftlich vor dem Unterricht bei der Sportlehrerin / dem -lehrer vorzulegen. Für eine Woche entscheiden die Eltern, ab zwei Wochen ist bei gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Bescheinigung / Attest vorzulegen. Nachträgliche Entschuldigungen werden spätestens nach drei Tagen vorgelegt.

Von der Teilnahme befreite SchülerInnen sind in der Regel beim Sportunterricht anwesend. Sie können Hilfestellungen leisten, den Auf- und Abbau übernehmen oder schriftliche Leistungen erbringen.

 

3. Die Sportkräfte müssen von den Eltern schriftlich informiert werden, wenn ihr Kind unter einer beeinträchtigenden Krankheit leidet. Dieses ist durch die Vorlage eines ärztlichen Attests zu belegen.

 

4. Während der Menstruation nehmen die Schülerinnen grundsätzlich am Sportunterricht teil. Sie sollen lernen, zunehmend selbständig entscheiden zu können, wie die körperliche Belastung während der Menstruation bemessen sein kann und an welchen Abschnitten des Sportunterrichts sie sich beteiligen können.

 

5. Das Tragen von Sportkleidung ist vorgeschrieben. Die Sportkleidung sollte gesondert mitgebracht und nur im Sportunterricht getragen werden.

 

6. Für Brillenträger wird dringend empfohlen, eine Sportbrille mit bruchsicheren Gläsern zu tragen. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz.

 

7. Alle Gegenstände, deren Tragen zu Verletzungen führen kann (Uhren, Ketten, Ringe, Schmuck, ...) sind vor dem Beginn des Sportunterrichts abzulegen, sichtbares Piercing ist abzukleben. Für fahrlässigen Verlust von Wertsachen kann die Schule keine Haftung übernehmen.

 

8. Die Türen zu den Umkleidekabinen sind verschlossen und werden durch die LehrerInnen geöffnet.

 

9. Das Betreten der Turnhalle ist nur mit Hallenschuhen erlaubt, die sauber sind und nicht abfärbende, möglichst helle Sohlen haben.

 

10. In der Halle dürfen nur die von den LehrerInnen angebotenen Geräte benutzt werden. Die Halle darf nur mit Zustimmung des Lehrers verlassen werden, das gilt auch für den Gang zu Toilette.

 

11. Die Aufnahme von Nahrung insbesondere von Kaugummi und Süßigkeiten ist in der Turnhalle nicht zulässig.

 

12. Nach dem Unterricht werden die Halle, die Toiletten und die Umkleideräume sauber hinterlassen.

 

Die Fachkonferenz Sport