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Informationen und Anmeldeformulare
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie die Zeugnisse der Grundschulen erhalten haben, müssen
Sie Ihr Kind unmittelbar an einer weiterführenden Schule
anmelden. Damit diese Anmeldung reibungslos abläuft, bitten wir
Sie, nachfolgende Informationen zu beachten und folgende
Formulare ausgefüllt mitzubringen:
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Anmeldeformular
(kann von unserer Homepage heruntergeladen und bereits zu
Hause ausgefüllt werden)
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Kopie der Geburtsurkunde
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ggf. Nachweis der Sorgeberechtigung
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ggf. Busfahrkartenanträge
Lichtbild nicht vergessen!
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letztes Zeugnis der Grundschule (Kopie)
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ggf. Anmeldung zu der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln
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ggf. Nachweis über Leistungsberechtigung nach dem
Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeit Suchende, Heim-
und Pflegekinder, Sozialhilfe) oder dem
Asylbewerberleistungsgesetz
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Kopie des Schwimmausweises (falls vorhanden)
Anmeldetermine: Realschule Camper Höhe, Stade im A -Trakt (s.
Beschilderung)
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Freitag, 19.05.2017 |
14:00 - 17:00 Uhr |
Bei Terminschwierigkeiten
rufen Sie
bitte unter der
Tel.-Nr. 04141 / 79 76 80 an. |
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Montag, 22.05.2017 |
08:30 - 11:00 Uhr 14:00 -
16:00 Uhr |
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Dienstag, 23.05.2017 |
08:30 - 11:00 Uhr |
1.) Klassenzusammensetzung
Der Wechsel von der Grundschule in die weiterführenden Schulen
des Sekundarbereichs ist für alle Kinder ein Neustart, der mit
neuen Lehrkräften und einer anderen Klassenzusammensetzung
verbunden ist. Für viele Kinder stellen diese Veränderungen
sicherlich eine Verunsicherung dar, es ist aber auch eine Chance
für einen Neubeginn. Da wir die Kinder nicht isolieren wollen,
besteht die Möglichkeit, bei der Anmeldung bis zu zwei Kinder zu
nennen, mit denen Ihr Kind in eine Klasse kommen soll. Bitte
sprechen Sie diese Angaben mit den Eltern der betroffenen Kinder
ab, damit sie übereinstimmen. Wir können keine größeren Gruppen
zulassen, da wir bei der Klassenzusammensetzung noch auf viele
andere Faktoren achten müssen.
2.) Busfahrkartenanträge
Der Landkreis Stade als Träger der Schülerbeförderung hat die
Bedingungen für eine unentgeltliche Beförderung verändert.
Anspruch auf kostenlose Beförderung haben nur noch die
Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgängen 5 und 6 weiter
als drei Kilometer und in den Jahrgängen 7 – 10 weiter als vier
Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Bitte stellen Sie nur
dann einen Antrag, wenn Sie zu diesem Kreis der Berechtigten
gehören, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Antrag, der mit einem
Lichtbild versehen sein muss, zur Anmeldung mit.
3.) Informationen über die entgeltliche Ausleihe von
Lernmitteln
In Niedersachsen gibt es seit August 2004 keine
Lernmittelfreiheit mehr. An den Schulen können die Lernmittel
gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme
an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes
Schuljahr neu entschieden werden.
Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist
aus der beiliegenden Liste ersichtlich; dabei werden wie bisher
schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf
dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer
Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Damit können
Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem
Angebot Gebrauch machen wollen. Welche Lernmittel von Ihnen
selbst zu beschaffen sind, ist ebenfalls auf der Liste
zusammengestellt.
Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie
bitte das beiliegende Formular „Anmeldung für die entgeltliche
Ausleihe von Lernmitteln“ an die Schule zurück.
Das Entgelt für die Ausleihe muss für das
Schuljahr 2017/18 bis zum 30.05.2017 durch Überweisung bezahlt
werden.
Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle
Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.
Die Zahlung ist wie folgt vorzunehmen:
Überweisung auf das Konto: Realschule Camper Höhe;
Konto-Nr. 1000067015, Sparkasse Stade-Altes Land, BLZ: 241
510 05;
IBAN: DE39 2415 1005 1000 067 015; BIC: NOLADE21STS.
Bitte vermerken Sie unbedingt auf dem Überweisungsträger den
Namen Ihres Kindes und die Jahrgangsstufe für 2017/18. Der
Überweisungsbeleg ist bei der Lernmittelausgabe zu
Schuljahresbeginn vorzulegen.
Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch (Grundsicherung
für Arbeit Suchende, Heim- und Pflegekinder, Sozialhilfe) und
dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem
Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem
Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des
Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des
Leistungsträgers nachweisen.
Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern können
einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen. Dann werden
nur 80 % des festgesetzten Entgelts erhoben.
4.) Konfessionell-Kooperativer Religionsunterricht in den 5.
und 6. Klassen
Alle Schülerinnen und Schüler, die evangelisch oder katholisch
sind, nehmen in Klasse 5 und 6 am konfessionell-kooperativen
Religionsunterricht teil. Dieser gemeinsame Religionsunterricht
ermöglicht aus pädagogischer Sicht das Miteinander und den
Austausch von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen
Einstellungen und Traditionshintergründen. Das soziale Lernen in
einem neuen Klassenverband (Klasse 5) wird auf diese Weise
positiv gefördert. Daher ist es wünschenswert, dass auch Kinder
anderer Religionen, Konfessionen oder konfessionslose Kinder an
diesem gemeinsamen Religionsunterricht teilnehmen. Wer nicht am
Religionsunterricht teilnimmt, ist stattdessen zur Teilnahme am
Unterricht in Werte und Normen verpflichtet.
5.) Zur Verantwortung von Erziehungsberechtigten
Bei Erkrankung des Kindes muss die Schule oder die
Klassenlehrkraft bitte umgehend informiert werden. Die Schule
kann zunächst per Mail (sekretariat@rscampe.de),
per Fax (04141) 797 68 14 oder telefonisch (04141) 79 76 80
informiert werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist bis zum
dritten Schultag nach Wiedererscheinen nachzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
V. von Loh
(Schulleiter)
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