Informationen und Formulare zum Schuljahr 2017/2018


An die Erziehungsberechtigten
unserer künftigen Schülerinnen und Schüler

Informationen und Anmeldeformulare

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wenn Sie die Zeugnisse der Grundschulen erhalten haben, müssen Sie Ihr Kind unmittelbar an einer weiterführenden Schule anmelden. Damit diese Anmeldung reibungslos abläuft, bitten wir Sie, nachfolgende Informationen zu beachten und folgende Formulare ausgefüllt mitzubringen:

  1. Anmeldeformular
    (kann von unserer Homepage heruntergeladen und bereits zu Hause ausgefüllt werden)

  2. Kopie der Geburtsurkunde

  3. ggf. Nachweis der Sorgeberechtigung

  4. ggf. Busfahrkartenanträge
    Lichtbild nicht vergessen!

  5. letztes Zeugnis der Grundschule (Kopie)

  6. ggf. Anmeldung zu der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln

  7. ggf. Nachweis über Leistungsberechtigung nach dem Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeit Suchende, Heim- und Pflegekinder, Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz

  8. Kopie des Schwimmausweises (falls vorhanden)
     

Anmeldetermine: Realschule Camper Höhe, Stade im A -Trakt (s. Beschilderung)

 

Freitag, 19.05.2017 14:00 - 17:00 Uhr

Bei Terminschwierigkeiten

rufen Sie bitte unter der

Tel.-Nr. 04141 / 79 76 80 an.

Montag, 22.05.2017 08:30 - 11:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag, 23.05.2017 08:30 - 11:00 Uhr

 

1.) Klassenzusammensetzung

Der Wechsel von der Grundschule in die weiterführenden Schulen des Sekundarbereichs ist für alle Kinder ein Neustart, der mit neuen Lehrkräften und einer anderen Klassenzusammensetzung verbunden ist. Für viele Kinder stellen diese Veränderungen sicherlich eine Verunsicherung dar, es ist aber auch eine Chance für einen Neubeginn. Da wir die Kinder nicht isolieren wollen, besteht die Möglichkeit, bei der Anmeldung bis zu zwei Kinder zu nennen, mit denen Ihr Kind in eine Klasse kommen soll. Bitte sprechen Sie diese Angaben mit den Eltern der betroffenen Kinder ab, damit sie übereinstimmen. Wir können keine größeren Gruppen zulassen, da wir bei der Klassenzusammensetzung noch auf viele andere Faktoren achten müssen.

2.) Busfahrkartenanträge

Der Landkreis Stade als Träger der Schülerbeförderung hat die Bedingungen für eine unentgeltliche Beförderung verändert. Anspruch auf kostenlose Beförderung haben nur noch die Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgängen 5 und 6 weiter als drei Kilometer und in den Jahrgängen 7 – 10 weiter als vier Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Bitte stellen Sie nur dann einen Antrag, wenn Sie zu diesem Kreis der Berechtigten gehören, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Bitte bringen Sie den ausgefüllten Antrag, der mit einem Lichtbild versehen sein muss, zur Anmeldung mit.


3.) Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln

In Niedersachsen gibt es seit August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr. An den Schulen können die Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.
Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist aus der beiliegenden Liste ersichtlich; dabei werden wie bisher schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Damit können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen. Welche Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist ebenfalls auf der Liste zusammengestellt.
Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das beiliegende Formular „Anmeldung für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln“ an die Schule zurück.


Das Entgelt für die Ausleihe muss für das Schuljahr 2017/18 bis zum 30.05.2017 durch Überweisung bezahlt werden.
Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.


Die Zahlung ist wie folgt vorzunehmen:

Überweisung auf das Konto: Realschule Camper Höhe;

Konto-Nr. 1000067015, Sparkasse Stade-Altes Land, BLZ: 241 510 05;
IBAN: DE39 2415 1005 1000 067 015; BIC: NOLADE21STS.

 

Bitte vermerken Sie unbedingt auf dem Überweisungsträger den Namen Ihres Kindes und die Jahrgangsstufe für 2017/18. Der Überweisungsbeleg ist bei der Lernmittelausgabe zu Schuljahresbeginn vorzulegen.

Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeit Suchende, Heim- und Pflegekinder, Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen.

Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern können einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen. Dann werden nur 80 % des festgesetzten Entgelts erhoben.

4.) Konfessionell-Kooperativer Religionsunterricht in den 5. und 6. Klassen


Alle Schülerinnen und Schüler, die evangelisch oder katholisch sind, nehmen in Klasse 5 und 6 am konfessionell-kooperativen Religionsunterricht teil. Dieser gemeinsame Religionsunterricht ermöglicht aus pädagogischer Sicht das Miteinander und den Austausch von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Einstellungen und Traditionshintergründen. Das soziale Lernen in einem neuen Klassenverband (Klasse 5) wird auf diese Weise positiv gefördert. Daher ist es wünschenswert, dass auch Kinder anderer Religionen, Konfessionen oder konfessionslose Kinder an diesem gemeinsamen Religionsunterricht teilnehmen. Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, ist stattdessen zur Teilnahme am Unterricht in Werte und Normen verpflichtet.

 

5.) Zur Verantwortung von Erziehungsberechtigten

Bei Erkrankung des Kindes muss die Schule oder die Klassenlehrkraft bitte umgehend informiert werden. Die Schule kann zunächst per Mail (sekretariat@rscampe.de), per Fax (04141) 797 68 14 oder telefonisch (04141) 79 76 80 informiert werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist bis zum dritten Schultag nach Wiedererscheinen nachzureichen.


Mit freundlichen Grüßen

V. von Loh
(Schulleiter)
 


 


 

 

Informationen und Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Informationen als PDF (siehe Kasten links)

Anmeldung eines Schülers
Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien für die 5. Klassen
Wichtige Informationen zum Schulstart für die 5. Klassen

Schulbuchausleihe (Frist beachten)
  Erstes Halbjahr:
 

Anmeldung für Jahrgang 5

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Fragen / Gebühren Anmeldung
  Zweites Halbjahr:
 

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