Für religiöse Feste
So beantragt man eine Freistellung

Ob nach der Konfirmation oder für das Fastenbrechen: So müssen Sie eine Freistellung beantragen.
Für einige religiöse Veranstaltungen wie Konfirmationen, Erstkommunion, Firmung oder andere religiöse Feste (z.B. Fest des Fastenbrechens/Eid al-Fitr) können SchülerInnen auf Antrag am Tag nach dem entsprechenden Fest vom Unterricht freigestellt werden.
Wenn Sie dies wünschen, dann formulieren Sie bitte formlos einen Antrag zum Beispiel im Schülerplaner ihres Kindes und legen es der Klassenlehrkraft vor.
Bitte beachten Sie, dass solche Anträge mindestens eine Woche vor dem Freistellungstermin vorgelegt werden müssen.
Falls Sie nichts selbst schreiben möchten, können Sie auch folgendes Formular benutzen: