| Die Fachkonferenz erarbeitet unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen und
der fachbezogenen Vorgaben des Kerncurriculums einen schuleigenen Arbeitsplan. Der schuleigene Arbeitsplan ist regelmäßig zu überprüfen und
weiterzuentwickeln, auch vor dem Hintergrund interner und externer Evaluation.
Die Fachkonferenz trägt somit zur Qualitätsentwicklung des Faches und zur
Qualitätssicherung bei.
Die Fachkonferenz
- erarbeitet Themen bzw. Unterrichtseinheiten, die den Erwerb der
erwarteten Kompetenzen ermöglichen, und beachtet ggf. vorhandene Bezüge,
- legt die zeitliche Zuordnung innerhalb der Doppeljahrgänge fest,
- empfiehlt die Unterrichtswerke und trifft Absprachen zu sonstigen
Materialien (z. B. Software, Internetangebote), die für das Erreichen
der Kompetenzen wichtig sind,
- entwickelt ein fachbezogenes und fachübergreifendes Konzept zum
Einsatz von Medien,
- benennt fachübergreifende und fächerverbindende Anteile des
Fachcurriculums,
- trifft Absprachen zur einheitlichen Verwendung der Fachsprache und
der fachbezogenen Hilfsmittel,
- trifft Absprachen über die Anzahl und Verteilung verbindlicher
Lernkontrollen im Schuljahr,
- trifft Absprachen zur Konzeption und Bewertung von schriftlichen,
mündlichen und fachspezifischen Lernkontrollen,
- bestimmt das Verhältnis von schriftlichen, mündlichen und
fachspezifischen Leistungen bei der Festlegung der Zeugnisnote,
- wirkt mit an Konzepten zur Unterstützung von Schülerinnen und
Schülern beim Übergang in weiterführende oder berufsbezogene
Bildungsgänge,
- berät über Differenzierungsmaßnahmen,
- wirkt bei der Entwicklung des Förderkonzepts der Schule mit und
stimmt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung ab,
- initiiert und fördert Anliegen des Faches bei schulischen und
außerschulischen Aktivitäten (z. B. Nutzung außerschulischer Lernorte,
Projekte, Teilnahme an Wettbewerben),
- stimmt die fachbezogenen Arbeitspläne der Grundschule und der
weiterführenden Schule ab,
- entwickelt ein Fortbildungskonzept für die Fachlehrkräfte.
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