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Der Unterricht in der Realschule besteht aus
Pflichtunterricht und nach Entscheidung der Schule aus Angeboten im
wahlfreien Unterricht und Wahlpflichtunterricht.
Eine zweite Fremdsprache (in der Regel
Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6.
Schuljahrgang angeboten. Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der
zweiten Fremdsprache nicht wählen, erhalten Unterricht in zwei jeweils
zweistündigen anderen Wahlpflichtkursen.
Das Erlernen der zweiten Fremdsprache ab dem 6.
Schuljahrgang ist nicht Voraussetzung für einen möglichen Übergang in
die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder für den Besuch des
Fachgymnasiums. |