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zu 1.: Beratung ist ein Angebot Der Ratsuchende bestimmt, ob er einen Berater in Anspruch nehmen will oder ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder zu einem beliebigen Zeitpunkt abbricht. Dabei gibt der Ratsuchende das Problem vor und setzt den Rahmen, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll. Inwiefern er die Problemlösung umsetzt, unterliegt allein seiner Entscheidung.
zu 2.: Der Berater ist unabhängig Der Berater muss unabhängig in Bezug auf das an ihn herangetragene Problem und etwaige Lösungen sein: Er selbst muss sich freimachen von dem Wunsch, der Ratsuchende möge doch einer bestimmten Lösung zustimmen, weil
zu 3.: Der Berater unterliegt der Verschwiegenheitspflicht Berater müssen Informationen, die sie in Beratungsgesprächen erhalten, für sich behalten, es sei denn, die Ratsuchenden entbinden sie ausdrücklich von dieser Schweigepflicht. Der Ratsuchende muss ungefiltert alle Aspekte seiner Sichtweise und seines Problemerlebens schildern dürfen, ohne Angst zu haben, dass seine Äußerungen an andere Beteiligte weitergegeben werden.
zu 4.: Der Berater beachtet die Verantwortungsstruktur im Schulsystem und handelt im Rahmen des Beratungskonzepts seiner Schule Da Schule ein komplexes System von unterschiedlichen Zuständigkeiten, Interessenlagen und Verantwortlichkeiten (Aufgabenbereiche der Schulleitung, den Klassen- und Fachlehrern, Funktionsträgern und Vertretern der Schulaufsicht) ist, muss der Berater – in Absprache mit dem Ratsuchenden – möglichst frühzeitig unmittelbar beteiligte Personen miteinbeziehen. Da im Schulalltag alle Personengruppen auch gleichzeitig als Berater tätig sind, ist gerade im Sinne einer transparenten Verantwortungsstruktur in diesem Bereich eine klare Arbeitsteilung für alle eine Hilfe. Neben allgemeinen Zielsetzungen sollten in einem Beratungskonzept enthalten sein:
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