Die Leitlinien der Beratung


 

  1. Beratung ist ein Angebot

  2. Der Berater ist unabhängig

  3. Der Berater unterliegt der Verschwiegenheitspflicht

  4. Der Berater beachtet die Verantwortungsstruktur im Schulsystem und handelt im Rahmen des Beratungskonzepts seiner Schule

  zu 1.: Beratung ist ein Angebot

Der Ratsuchende bestimmt, ob er einen Berater in Anspruch nehmen will oder ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder zu einem beliebigen Zeitpunkt abbricht.

Dabei gibt der Ratsuchende das Problem vor und setzt den Rahmen, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll. Inwiefern er die Problemlösung umsetzt, unterliegt allein seiner Entscheidung.

 

zu 2.: Der Berater ist unabhängig

Der Berater muss unabhängig in Bezug auf das an ihn herangetragene Problem und etwaige Lösungen sein:

Er selbst muss sich freimachen von dem Wunsch, der Ratsuchende möge doch einer bestimmten Lösung zustimmen, weil

  • er als Erzieher bestimmtes Verhalten nicht zulassen kann
  • das Beratungsgespräch mit einem bestimmten Auftrag geführt wird, d. h. schon vor dem Gespräch hat sich der Berater auf einen bestimmten Ausgang festlegen lassen.

 

zu 3.: Der Berater unterliegt der Verschwiegenheitspflicht

Berater müssen Informationen, die sie in Beratungsgesprächen erhalten, für sich behalten, es sei denn, die Ratsuchenden entbinden sie ausdrücklich von dieser Schweigepflicht.

Der Ratsuchende muss ungefiltert alle Aspekte seiner Sichtweise und seines Problemerlebens schildern dürfen, ohne Angst zu haben, dass seine Äußerungen an andere Beteiligte weitergegeben werden.

 

zu 4.: Der Berater beachtet die Verantwortungsstruktur im Schulsystem und handelt im Rahmen des Beratungskonzepts seiner Schule

Da Schule ein komplexes System von unterschiedlichen Zuständigkeiten, Interessenlagen und Verantwortlichkeiten (Aufgabenbereiche der Schulleitung, den Klassen- und Fachlehrern, Funktionsträgern und Vertretern der Schulaufsicht) ist, muss der Berater – in Absprache mit dem Ratsuchenden – möglichst frühzeitig unmittelbar beteiligte Personen miteinbeziehen.

Da im Schulalltag alle Personengruppen auch gleichzeitig als Berater tätig sind, ist gerade im Sinne einer transparenten Verantwortungsstruktur in diesem Bereich eine klare Arbeitsteilung für alle eine Hilfe.

Neben allgemeinen Zielsetzungen sollten in einem Beratungskonzept enthalten sein:

  • Vorgehensweise für immer wiederkehrende Standardsituationen (Schuleingangsberatung, Schullaufbahnberatung, Elternabende und – sprechtage, Berufsvorbereitung, usw.)
  • Vorgehensweise und Kooperationsformen bei schwierigen Anlässen und Konflikten (Klassenkonferenzen, Fallbesprechungen, Hospitationen, pädagogische Klausurtagungen, usw.)
  • Formen der Arbeitsteilung und Kooperation zwischen Lehrkräften, Schulleitung und den einzelnen Sonderfunktionen im Beratungsbereich (Beratungslehrer, Schulpsychologen, Drogenkontaktlehrer, Vertrauenslehrer, Fachberater, usw.)
  • Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Institutionen (Allgemeiner Sozialer Dienst, Egons – Jugendzentrum, Erziehungsberatungsstelle, Gesundheitsamt (Aidsberatung, etc.), Lebensberatungsstelle des Diakonischen Werkes, usw.)