Der Beratungslehrer (BL) übernimmt an seiner Schule eine oder mehrere
der folgenden Aufgaben:
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zu 1.: Schullaufbahnberatung
zu 2.: Einzelfallhilfe Der BL führt Beobachtungen und Untersuchungen (Schulleistungstest, Gruppenintelligenztests, soziometrische Verfahren, Fragebogen) durch
und schlägt Maßnahmen zu ihrer Behebung vor. Die weitere Psychodiagnostik, einschließlich Intelligenz- strukturuntersuchungen, bleibt dem Schulpsychologen vorbehalten. Der BL achtet auf die Durchführung der für einzelne Schüler vorgeschlagenen und mit Lehrern und Eltern vereinbarten pädagogisch-psychologischen Maßnahmen.
zu 3.: Beratung von Schulen und Lehrern
In Fällen, in denen eine Beratung der beteiligten Personen ohne Änderung der Erziehungswirklichkeit unwirksam bleiben würde, soll der BL versuchen, die Konflikt erzeugenden Merkmale des jeweiligen Umfeldes herauszuarbeiten und entsprechende Änderungen anzuregen. Bei Maßnahmen in der Schulklasse arbeitet er mit dem Schulpsychologen zusammen. Beratungslehrer können im Rahmen der ihnen verfügbaren Arbeitszeit und entsprechend ihrer individuellen Handlungskompetenz an allen schulpsychologischen Arbeiten beteiligt werden. Aus ihrer Aufgabenstellung, wie au der für Schulpsychologen, ergibt sich die Notwendigkeit zu einer kontinuierlichen und wirkungsvollen Kooperation. |